Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch,

     Voraussetzungen,

Förderung von Kunstprojekten und Projekten von Kulturschaffenden, z.B. Auftritte on Musikkünstlern, Veröffentlichung von literarischen Werken, Tanzprojekte, Filmprojekte, Fotografie, Architektur, Neue Medien, auch widerkehrende Veranstaltungsreihen

Wird ein Förderantrag abgelehnt, bedarf es keiner Begründung durch die reCoVer-Stiftung. 

Förderung von gemeinnützigen Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Einrichtungen, wie Museen, Kunsthallen, Theater, Bibliotheken, Sportvereine, auch für anfallende Personalkosten oder Zahlungen um den laufenden Betrieb zu unterstützen, sowie Sonderausstellungen und Projekte, 

Förderung von nicht kommerziellen Sportveranstaltungen, wie z.B. Sportfeste von gemeinnützigen Vereinen, Sportveranstaltungen zu gemeinnützigen Zwecken, Vereinsfeste von gemeinnützigen Vereinen, 

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 Ein Förderantrag kann jederzeit eingereicht werden. Beachtet jedoch bitte die Sommerpause und das der Vorstand nur alle vier Wochen tagt.