Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch, 

                Voraussetzungen, Umfang und Durchführung                                                   

Förderung von Kunstprojekten und Projekten von Kulturschaffenden, z.B. Auftritte von Musikkünstlern, Veröffentlichung von literarischen Werken, Tanzprojekte, Filmprojekte, Fotografie, Architektur, Neue Medien, auch wiederkehrende Veranstaltungsreihen,

Jedes geplante Projekt muss unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien schriftlich beantragt werden. Ziele, Durchführung und Ergebnisse sollten in einer angemessenen Form vorgestellt werden.

Förderung von gemeinnützigen Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Einrichtungen, wie Museen, Kunsthallen, Theater, Bibliotheken, Sportvereine, auch für anfallende Personalkosten oder Zahlungen um den laufenden Betrieb zu unterstützen, sowie Sonderausstellungen und Projekte, 

Wird ein Förderantrag abgelehnt, bedarf es keiner Begründung der reCoVer-Stiftung. 

Durchführung von Projekten im Bereich Kunst und Kultur, z.B. Festivals, Konzerte, Ausstellungen, Symposien zur Nachhaltigkeit, 

Die reCoVer Stiftung versteht sich nicht als Förderer von Projekten, die von Parteien oder politischen Vereinigungen initiiert, unterstützt und getragen werden oder unterstützt für diese wirken. 

Ein Förderantrag kann jederzeit eingereicht werden. Beachten Sie jedoch bitte die Sommerpause und das der Vorstand alle vier Wochen tagt. 

Förderung von nicht kommerziellen Sportveranstaltungen, wie z.B. Sportfeste von gemeinnützigen Vereinen, Sportveranstaltungen, Vereinsfeste von gemeinnützigen Vereinen,